Frage:
200% Arbeit?
2007-05-27 00:50:55 UTC
Ich habe derzeit einen Arbeitsvertrag, der noch bis zum 9.07. geht. Am 1.07 möchte ich eine Arbeit an einer anderen Stelle beginnen. Beide Termine lassen sich nicht verschieben (Gründe vom Arbeitsgeber bzw. von mir). Grundsätzlich wäre es für mich kein Problem, schon am 1.07. eine neue Stelle zu beginnen, da ich noch einige Tage Resturlaub, Überstunden usw. habe. Ich frage mich nur, ob dies rein arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch möglich ist, da ich ja ca. eine Woche 200% arbeite.
Neun antworten:
2007-05-27 01:05:41 UTC
es geht theoretisch nicht, da

-die gesetzliche maximale arbeitszeit ist 48 stunden

-du dir als AN mindestens 2 wochen am stück jahresurlaub zustehen, und du dieseneinklagen kannst.



praktisch ist es gar nicht so selten, urlaub zu nehmen und dabei bei einem anderen arbeitgeber anzufangen. warum auch nicht?

es entsteht kein schaden, und wo kein kläger da kein richter. +



fang bei dem neuen arbeitgeber an.



der hinweis mit der steuerklasse 5 ist gar nicht so schlecht, es geht aber noch einfacher. lege dem neuen arbeitgeber die NUmmer deiner lohnsteuerkarte vor. und reiche sie dann nach erhalt vom alten arbeitgeber nach. das ist komplett legal. lohnsteuerkarten sind sowieso nur für die berechnung eines steuerabschlags da, nicht zur genauen berechnung
Lucius T Fowler
2007-05-27 08:02:40 UTC
Kein Problem.



Ich nehme mal provisorisch an, dass Du Single bist. Dann hast Du für eine Woche bei dem alten Arbeitgeber noch Lohnsteuerklasse 1, und bei dem neuen Lohnsteuerklasse 5. Danach bei dem neuen 1.



Wie das bei Verheirateten aussieht, mit dem Steuersplitten und dem ganzen Zeug, weiß ich glücklicherweise nicht.
liftboy
2007-05-27 08:50:53 UTC
Warum sollte das nicht gehen. Du nimmst bei Deiner alten Stelle Urlaub, und fängst bei der Neuen an. Das Gehalt steht Dir tarilfich zu, Du hast ja dafür gearbeitet.

Ein Beispiel sind ja auch unsere Politiker, die 100% ihrer Arbeitskraft, dem "Wohle des deutschen Volkes" widmen, und nebenher noch lukrative Aufsichsratsposten begleiten.

Manche beziehen auch schon Rente,wärend sie noch im "aktiven" Staatsdienst sind.
pikas
2007-05-27 08:01:47 UTC
Ich glaub da brauchst Du Dir keine Gedanken machen!

Nachprüfen wird das keiner und den Sozialversicherern bzw. dem Finanzamt wirds freuen!
2007-05-27 07:58:35 UTC
geht habe ich auch schon gemacht nur Finazamt und die anderenm die dir was abziehen bekommen halt auch etwas mehr rein rechtlich gar kein Problemm solange du dich sofrt ummledest und nicht versuchst schwarzarbeit zu machen
Laredo
2007-05-27 07:55:53 UTC
Kein Problem, kannst du ruhig machen. Die verschiedenen Kassen und den Fiskus, interessiert nur dein Bestes (Geld), du bist denen völlig egal!
whyskyhigh
2007-05-27 11:13:45 UTC
das ist kein problem. du zahlst nur mehr steuer.
2007-05-27 07:59:25 UTC
Mit Urlaub und Überstunden abfeiern wäre es rein rechtlich nicht ok. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn dein jetziger Arbeitgeber dich freistellen würde oder dein neues Arbeitsverhältnis eben erst ab dem 10.07. beginnen würde.
ein_krieger_des_lichts
2007-05-27 07:56:44 UTC
soweit ich weiss geht das auf dem offiziellem weg nicht.

der inoffizielle weg wäre, bei der neuen firma einfach

schonmal ohne Bezahlung (oder offiziell ohne Bezahlung)

anzufangen ... so quasie wie ein Praktikum.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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