Frage:
Krankenversicherung selbst bezahlen?
sucram1976
2007-05-23 10:24:12 UTC
Folgende Situation: Meine Freundin und ich wohnen zusammen und leben momentan noch von Hartz4. Sie hat nun eine Anstellung gefunden... so weit so gut. Nun waren wir bei der Arge und wir kriegen keine Leistungen mehr, da meine Freundin ja für mich zahlen muss. Ich fragte wie es dann mit der Krankenversicherung aussieht. Da erzählen die mir, dafür muss ich nun selber sorgen!! Das heisst selbst bezahlen jeden Monat. Nur...das können wir nicht. Familienversicherung geht nur wenn wir verheiratet sind. Weiss jemand einen Rat was ich da tun kann? ( Bitte kein "geh doch arbeiten", denn ich versuche wirklich alles um arbeit zu kriegen, nur so lange ich keine habe...)
Acht antworten:
kleines_zotteltier
2007-05-23 11:12:57 UTC
Das ist Deutschland...



Zusammenwohnen heißt nicht gleich eheähnliche Lebensgemeinschaft. Und nur solche werden in einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet.

Von einer eheähnlichen Gemeinschaft wird ausgegangen, wenn

1. zwei Personen

2. in einem gemeinsamen Haushalt

3. so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. (§ 7 III Nr. 3c SGB II) (sogenannter Einstandswille)



Dabei liegt die Vermutung des Einstandswille nahe, wenn die Personen

1. länger als ein Jahr zusammenleben oder

2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder

3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.(§ 7 Abs. 3a SGB II)



Ihr seid dabei in der Beweislast. Eine Vermutung kann man immer entkräften, das heißt, man kann beweisen, dass im eigenen Fall die Sache anders liegt. Hierfür kann manchmal schon eine eidesstattliche Versicherung ausreichen (Falschangaben sind nach § 156 StGB strafbar).



Ich weiß ja nicht, in wie weit das oben geschriebene auf euch zutrifft, vielleicht hilft es ja.



Viel Glück

vom kleinen Zotteltier
2007-05-25 03:29:06 UTC
leider wirst du nicht drum rum kommen eine freiwillige krankenversicherung abzuschließen.kostenpunkt ca 128 euro monatlich.
Conny N
2007-05-23 20:19:47 UTC
Sobald die erste Gehaltsabrechnung da ist, stellst du einen neuen Antrag. Das Einkommen deiner Freundin wird natürlich angerechnet, aber wenn man mal überschlägt, was für Miete und Lebenshaltungskosten so benötigt wird, kann das fast nicht reichen. Es sei denn, sie würde wirklich eine Vielverdienerin sein?!

Den fehlenden Rest bekämt ihr dann vom Amt ( und damit auch die KK!)



Ich hänge die hier mal was an, einiges davon hilft dir sicher!

http://www.tacheles-sozialhlife.de

http://www.sozialhilfe24.de

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner

http://www.familien-wegweiser.de



Tip:

Gib mal alle in Frage kommenden Parameter in den ALG2-Rechner ein und sieh, ob du ein Ergebnis bekommst. Dann hättet ihr Anspruch!
szeniker
2007-05-23 10:53:43 UTC
Da Deine Freundin und Du als Bedarfsgemeinschaft gezählt und bewertet werden, muß das Einkommen für Eure beiden Krankenversicherungen reichen, d.h., sie muß für Deinen Lebensunterhalt inklusive einer eigenständigen Krankenversicherung aufkommen.
maillerlein
2007-05-23 10:39:53 UTC
Leider weiß ich nicht, wie man die Versicherungsprämie umgehen kann. Aber wenn ihr nur so wenig Geld habt, könnt ihr ja vielleicht andere Leistungen wie z.B. Wohngeld beantragen. Das steht einem doch u.U. auch zu, wenn man einen Job hat, aber nur ein geringes Einkommen.
norbert712
2007-05-23 10:56:41 UTC
da gibt es sicherlich nur die Möglichkeiten der Trennung (funzt bestimmt nicht) oder die Möglichkeit einer Heirat. Im Zweifelsfall kannst du dir als Dreißigjähriger doch einmal durchrechnen womit du gunstiger kommst. Schlimmstenfalls halte die Familienversicherungsmonate in der Ehe, den Scheidungskosten gegenüber. Ich bin aber sicher das ihr zusammen bleibt.
2007-05-23 10:39:31 UTC
bezahlst du doch immer selbst.
Achim
2007-05-23 10:35:40 UTC
Ich vermute das hängt davon ab weiviel deine freundin mtl netto verdient. wenn sie 5000 eu nach hause bringt, wäre das ja okay, wenn euch aber nur das existensminimum bleibt, gibt es da sicher eine andere lösung. Zum notfall "trennst" du duch halt von deiner freundin. und wirst "obdachlos". keine ahnung ob das funzt, aber nur so ne idee.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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