Frage:
Mein Chef stellt mein Arbeitsverhältnis als "Aushilfe" dar darf er das??
D3an
2007-06-02 17:17:13 UTC
Ich habe bei einem SHK Betrieb eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung gemacht danach wurde ich weiterhin übernommen durch die stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnis ohne einen Arbeitsvertrag zu machen. Jetzt zum Ende vom 3. Monat habe ich eine Kündigung unterschrieben in der ich die Klausel "wird das Arbeitsverhältnis als Aushilfe gekündigt" übersehen habe. Die vorherigen Löhne wurden mit 622 € Netto Vergütet und somit viel zu niedrig sind. Ausserdem gab er mir nur 2 Wochen Kündigungsfrist anstatt der gesetzlichen 4 Wochen (auch in der Kündigung festgehalten) was aber scheinbar bei Aushilfen erlaubt ist was ja aber in meinem Fall nicht zutrifft da ich ja nicht wirklich nur Aushilfe war. Ist dies überhaupt rechtens bzw. kann man dies irgendwie anfechten weil sogesehen wurde mir dies ja alles erst nach der geleisteten Arbeit mit der Kündigung mitgeteilt. Und kann man noch mehr Lohn nachfordern?
Elf antworten:
lichtel2
2007-06-02 19:07:24 UTC
In dieser Hinsicht wird sehr viel Sch... durch die Arbeitgeber gemacht. Entscheident sind die Konditionen der Übernahme nach Ausbildungsabschluß. Darüber haber ich keine Informationen. Es kann also rechtens sein, ich denke aber eher nicht. Die Kündigungsfrist kann z.B. durch Tarifvertrag auf 2 Wochen festgesetzt sein!

Übrigens kannst du ruhigen Gewissens eine Kündigungsschtuzklage beim Arbeitsgericht einreichen, lies dich in deine Rechte ein, es steht alles im Netz und ist über Suchmaschinen zu finden. Bist du fitt ist auch kein Anwalt nötig, ansonsten natürlich immer. Die erste Verhandlung dient der gütigen Einigung, ist Kostenfrei und die Gegenpartei hat die Anwaltskosten selbst zu tragen, du natürlich auch. Arbeitsrechtsverhandlungen sind öffentlich, gehe hin und schau es dir an, der Richter ist meistens im Anschluß für Fragen offen. Arbeitsämter können die Zahlung von der Gegenwehr einer unberechtigten Kündigung abhänig machen.
Klaus M
2007-06-03 00:22:16 UTC
Würde mich da mal beim Arbeitsgericht erkundigen.
2007-06-03 00:28:38 UTC
Ich weiss nicht wie in Deutschland die Arbeitsverhältnisse sind aber gibt es bei der Gwerkschaft keinen Rechtsanwalt der dir helfen oder dich beraten könnte ?
Klick
2007-06-03 22:24:23 UTC
Au au wird teuer ------- für deinen Cheff !!! kenne das von einer Klage . Egal mit was er dich einstellt, zählen tut immer deine Ausbildung Beispiel: Supermarkt Einstellung einer Fachverkauferin als Hilfskraft zum Regalauffüllen. Wird dann später gekündigt / klagt dann auf Lohnausgleich von Hilftskraft zu Frachkraft mindestlohn der Fachkraft ist nach zu zahlen. Stillschweigende Verlängerung ? Da ist nichts von Verlängerung zu sehen, du hast deine Prüfung bestanden bist Geselle ,Ja ? Dann ist das ein neues Arbeitsverhältnis hat mit deinem Ausbildungsvertrag doch garnichts zu tun , Was ich gemein finde ist ,das die dich da mit den 622 Netto Lohn nach 3 1/2 Jahren lehrzeit abzocken wollen,

Hier mein Rat : Das ganze Stingt zum Himmel wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, gehe zum Arbeitsgericht du brauchts einen Anwalt der Arbeitsrecht studiert hat ,den bekommst du wenn du mittellos bist ,vom Amt gestellt. Wenn der gut drauf ist und seine Arbeit gut macht kommt da mal ein ganzes sümschen zu sammen , wenn du willst auch die wieder einstellung Das schlägt der Richter gerne bei den Arbeitgebern vor . Ich glaube auch das du durch den Schock den du bekommen hast durch das unrecht und auch den druck den man auf dich ausgeübt hat um die Kündigung zu unterscheiben ob das zählt bei diesen enormen Druck den du hattest wird der Richter endscheiden. ( Tipp Unterschreibe grundsätzlich garnichts erst nach überlegung 1 Tag oder nach rat eines unbeteidigten.) Du bist jetzt Krank durch den Druck.Geh mal zum Arzt las dir das bestätigen. Wenn noch mal jemand dich zwingt etwas zu Unterschreiben rufe gleich die Polizei und mach eine Anzeige wegen Nötigung.

Ich bin mir sicher wenn du den Rechtsweg gehst ,wirst du es nicht bereuen / Anwalt Checken !!!

Du findest wieder einen Job , Sicher!

Lison



Muss noch mal nachlegen , richtig ist, zumindest war es12 Jahre her , wird sich aber nichts geändert haben // Kein Arbeitsvertrag ! Dann nach den Gesetzlichen bestimmungen und von der Gewerkschaft ausgehandelten Verbindlichkeiten auch Lohn , da geht kein Weg daran vorbei, sonst währe es ja schwarzarbeit , Noch sind die Menschen bei der Arbeit nicht rechtsfrei,oder? Hast du die Kündigung ? Dann hat er ja selbst anerkannt das er dich ,nach den gesetzlich geforderten bedingungen eingestellt hat, oder wollte er dich schwarz beschäftigen lol kostet schnell mal 50 000 Euro Strafe. Also gleich morgen zum Amt.
Anais
2007-06-03 08:05:57 UTC
Nicht zu glauben was sich Arbeitgeber immer wieder einfallen lassen. Aber, das wird immer nur mit Leuten gemacht, mit denen man das machen kann. Sei ncht böse, ist nicht so gemeint, aber wie kann man denn etwas unterschreiben was man nciht im Detail gelesen hat?

Notfalls immer ein Schriftstück mit heim nehmen niemals unter Druck etwas unterschreiben.

Ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen. Man darf sich nicht alles gefallen lassen auch nicht wenn man erst am Anfang des Berufsleben steht. Wenn er merkt das geht, wird er immer mit Dir machen was er gerade will. Dem muß das Handwerk gelegt werden.

Alles Gute!
> Beate <
2007-06-03 00:33:25 UTC
Hole Dir fachlichen Rat. Meines Wissens nach kann ein Arbeitgeber Dich nicht einfach Arbeiten lassen und dann das Arbeitsverhältnis ohne Vertrag verändern. Natürlich ist es fatal, dass Du was unterschrieben hast, ohne genau zu lesen.



Frage bitte einen Rechtsanwalt (Fachgebiet Arbeitsrecht), ob Du jetzt noch was machen kannst. Wenn Du Bedenken wegen des Honorars hast, gehe zu einem Rechtsberater beim Amtsgericht, dort kann man Dir einen Beratungsschein ausstellen, damit der 1. Besuch beim Anwalt für Dich kostenlos ist.
Mr. Tom
2007-06-03 00:21:34 UTC
Nach Absolvierung der Ausbildung (siehe dein Ausbildungsvertrag) endet das Arbeitsverhältnis. Um übernommen zu werden, muss ein neuer SCHRIFTLICHER VERTRAG gemacht werden. Ansonsten hast du geloost.
roadrunner
2007-06-04 09:54:08 UTC
Da sie keinen Vertrag geschlossen haben,müssen sie es so hinnehmen.
Dirk S
2007-06-03 02:43:48 UTC
Mit dem Tag wo Du den Bescheid hattest das Du die Prüfung bestanden hast, war der Ausbildungsvertrag beendet! Wenn Dein Arbeitgeber Dich weiter beschäftigt hat, hast Du in dem moment einen Arbeitsvertrag! Die Frage ist: Als was??? Dein Fehler war, Du hast keinen Arbeitsvertrag gefordert, deshalb kann der Arbeitgeber sagen, ich habe ihn als Aushilfe weiterbeschäftigt! Allerdings, wenn kein Arbeitsvertrag besteht, muss er sich an die gesetzlichen 4 Wochen halten! Wie gesagt, weiterbeschäftigung gilt wie Arbeitsvertrag, als aushilfe kann er durchbringen, kündigungsfrist muss er aber einhalten!
Heide G
2007-06-03 02:14:20 UTC
wenn dein chef dich nach der ausbildungszeit ohne schriftlichen vertrag weiter beschaeftigt hat, gilt dann das bgb ueber den werkvertrag. gehe sofort zum arbeitsgericht und lasse dich dort beraten.

sofern du in einer rechtsschutzversicherung oder ueber die gewerkschaft einen anwalt nehmen kannst, mach so schnell wie moeglich einen termin.



so einfach macht das arbeitsgericht das naemlich dem arbeitgeber nicht.
Hamester
2007-06-03 04:46:13 UTC
ja, er ist dein Chef und er darf machen was er will. du bist nur eine mitarbeiterin und muss ruhig bleiben und alles machen was er will, so funktioniert es.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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