Frage:
Dürfen Personalakten vom neuen Arbeitgeber eingesehen werden?
Andrea I
2007-05-21 10:45:56 UTC
Dürfen Personalakten vom neuen Arbeitgeber eingesehen werden?
Vier antworten:
2007-05-21 11:22:05 UTC
Nur bei Versetzung (z.B. innerhalb eines Konzerns oder einer Behörde) wäre dies möglich.

Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass ein Arbeitgeber auf die Idee gekommen wäre, Personalakten vom Vorarbeitgeber anzufordern.

Die Personalakten in der Privatwirtschaft sind privat - einem Aussenstehenden (im Zweifel also der Konkurrenz) wird nie Einblick gewährt.
Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥
2007-05-21 10:58:35 UTC
Eindeutig nein. Er darf bei Deinem letzten Arbeitgeber anrufen und sich über Dich erkundigen aber nicht Deine Personalakte einsehen.
pikas
2007-05-21 10:49:05 UTC
Auf keinem Fall!

Er kann höchstens ein Zeugnis verlangen!
2007-05-21 11:11:14 UTC
Ihm dürfen nur die nur die nach Gesetz relevanten Daten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

Siehe BGB und Datenschutzgesetz.

mfg wolfi


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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