Frage:
ALG2 - Hartz4 - Ist das nicht schon Vertragsbruch?
2007-06-11 23:47:21 UTC
Kann das Arbeitsamt Einsicht in den Arbeitsvertrag fordern, obwohl in diesem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Stillschweigen vereinbart worden ist?
Weil, zeige ich dem Arbeitsamt diesen Vertrag, dann mache ich mich ja schon vertragsbrüchig?!
Oder ist die Zusage des Arbeitsgebers ausreichend?
Vier antworten:
Zed Yago
2007-06-12 00:02:10 UTC
Du kannst die Einsicht selbstverständlich verweigern, das ist Dein gutes Recht.

Dafür dürfen die Jungs und Mädels von der Agentur die Zahlungen einstellen, das ist deren gutes Recht.

Ernsthaft, was kann in einem Arbeitsvertrag so geheimnisvolles drin stehen?

Vereinbartes Schweigen in einem Arbeitsvetrag bezieht sich in aller Regel darauf, daß man nicht im Betrieb rumlatscht, und jedem auf die Nase bindet, daß man 2 Urlaubstage oder 20 Cent mehr bekommt, als der Rest der Belegschaft.

Wenn Du zusätzlich zu Hartz4 arbeiten gehst, wird Dein Chef wissen, daß Du solche Unterlagen vorlegen mußt, schon allein, um Leistungsmissbrauch auszuschließen.



LG



anno
2007-06-12 00:39:58 UTC
Das Du Geld vom Staat erwartest, solltest Du auch mit offenen Karten spielen und der Hartz-IC-Behörde den Vertrag vorlegen. Die interessieren sich ja sowieso nur für die Höhe des Gehaltes und eventuelle Sonderzahlungen, etc.



Dein Arbeitgeber muss ja nicht alles wissen ...



Andererseits: Du kannst natürlich auch auf die Hartz-IV-Gelder verzichten und packst Deinen Vertrag in Deinen Safe.
psycholilli
2007-06-11 23:55:46 UTC
Schwierig zu beantworten. 1. Wieso ist Stillschweigen vereinbart und 2. wieso will das Arbeitsamt den Vertrag einsehen, bekommst du zusätzlich von denen noch Geld? Falls nein, würde ich mich eh weigern, ansonst3en weise das Arbeitsamt auf die Vereinbarung hin, und dann sollen die das mit dem Arbeitgeber klären, aber am besten stellst du die Frage mal in folgedes Forum:



www.tacheles.de

oder

www.gegen-hartz.de



dort findest du wahrscheinlich eher kompetente Antworten.

Da du von Zusage des Arbeitgebers redest: An sich, wenn du keine Leistungen mehr von denen willst, geht di das wie schon gesagt eh nix an, und sonst musst du eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, das sollte eigentlich reichen. Aber, erkundig dich mal bei o.g. foren, allerdings wär es hilfreich, wenn du etwas genauer wärst, was genau Sache ist.
sammy8622
2007-06-11 23:55:29 UTC
Wieso solltest Du dem AA den Vertrag nicht zeigen dürfen?



Meiner Meinung nach ist an dem Vertrag was faul, wenn Du ihn nicht zeigen darfst.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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