Frage:
wieviele Jahre muss ich gearbeitet haben um anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe ?
dirk t
2007-06-29 11:17:18 UTC
wieviele Jahre muss ich gearbeitet haben um anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe ?
Zehn antworten:
?
2007-06-29 11:20:55 UTC
Du musst mindestens 1 Jahr eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit gehabt haben. 1 Jahr am Stück, nicht hier mal paar Monate, dann Pause, dann da paar Monate. 1 Jahr durchgehend!!!
Stefan R
2007-07-01 23:14:56 UTC
1 Jahr am Stück, ununterbrochen, in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältniss ... danach hast Du Anspruch für die Dauer von 365 Tagen auf AlgI ... 6 Wochen vor Ablauf der Anspruchsdauer ist der Antrag auf Alg II zu stellen ... nimmst Du während der Bezugsdauer wieder eine Arbeit auf, dann ruht die Anspruchsdauer, bis Du wieder 1 Jahr ununterbrochen gearbeitet hast, wenn nicht dann hast Du nur Anspruch auf die restliche Anspruchsdauer.



Beispiel:

1 Jahr (12 Kalendermonate voll) Arbeit = 365 Tage Anspruch, nach 200 Tagen Arbeitaufgenommen für 11 Monate und 29 Tage = Anspruch für 165 Tage, 12 Monate und 1 Tag gearbeitet = Anspruch auf 365 Tage ...



Arbeitslose dürfen 15 Stunden in der Woche arbeiten, bei sogenannten "4oo€ Jobs" müssen dies aber angeben und dürfen 168,50 davon behalten, der Rest wird am Alg I angerechnet ...



Für AN über 50 Jahre gelten andere Regelungen, hier ist die Anspruchsdauer 548 Tage ...
enrico W
2007-07-01 02:56:31 UTC
1jahr muss sein um Anrecht auf Arbeitslosengeld zu haben.
Henry82
2007-07-01 02:42:38 UTC
nach 1 Jahr durchgehend arbeiten hast du Anspruch auf 1/2 Jahr ALG 1.... desto länger du durchgehen arbeiten warst, desto länger hast du Anspruch auf ALG 1
vc2503
2007-06-29 11:32:39 UTC
Du musst 1 Jahr in einem Sozialversicherungpflichtigem Arbeits verhältnis gestanden haben!

Dann bekommst du 60% des Jahres Durchschnitts von dem was du Verdient hast. Allerdings nur 6 Monate ´lang
pikas
2007-06-29 11:30:58 UTC
1 Jahr!!!
Stefan S
2007-06-29 11:27:58 UTC
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.
Poison26
2007-06-29 11:24:16 UTC
1 Jahr!
Wühlmaus
2007-06-29 11:22:18 UTC
1 Jahr ist Minimum. Nach 1 Jahr hast du Anspruch auf ALG1.
?
2007-06-29 11:21:27 UTC
Koi Luscht mäh?



Warum ich so komisch schreibe? Nun, schau Dir Deine erste Frage mal an. Von Dir abgeschaut.



Aber, schon recht und gut, daß Du dann Dein ahem Englisch aufpolieren kannst, nur mit nem neuen Labby wirds dann wohl nix.



Nein, bleib lieber in Arbeit. Wie sagt man doch so schön ..... ohne Moos nix los



mfG ein leicht den Kopf Schüttler


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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