1 Jahr am Stück, ununterbrochen, in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältniss ... danach hast Du Anspruch für die Dauer von 365 Tagen auf AlgI ... 6 Wochen vor Ablauf der Anspruchsdauer ist der Antrag auf Alg II zu stellen ... nimmst Du während der Bezugsdauer wieder eine Arbeit auf, dann ruht die Anspruchsdauer, bis Du wieder 1 Jahr ununterbrochen gearbeitet hast, wenn nicht dann hast Du nur Anspruch auf die restliche Anspruchsdauer.
Beispiel:
1 Jahr (12 Kalendermonate voll) Arbeit = 365 Tage Anspruch, nach 200 Tagen Arbeitaufgenommen für 11 Monate und 29 Tage = Anspruch für 165 Tage, 12 Monate und 1 Tag gearbeitet = Anspruch auf 365 Tage ...
Arbeitslose dürfen 15 Stunden in der Woche arbeiten, bei sogenannten "4oo€ Jobs" müssen dies aber angeben und dürfen 168,50 davon behalten, der Rest wird am Alg I angerechnet ...
Für AN über 50 Jahre gelten andere Regelungen, hier ist die Anspruchsdauer 548 Tage ...