Frage:
urlaubszwang bei arbeitsmangel, bzw. abbau der überstunden?
catch
2007-05-18 08:24:32 UTC
Kann man mich zwingen Urlaub zu nehmen, bzw. Überstunden abzubauen, obwohl ich ständig erreichbar sein muss (während der regulären Arbeitsstunden) vor allem da beides nicht nach dem regulären Stundenlohn bezahlt wird, sondern alle normalen Zulagen wegfallen? Hört sich nach Zeitarbeit an.........ist es auch!
Zehn antworten:
Tifi
2007-05-18 08:31:38 UTC
Traurig, aber wahr.

So was haben die meist im Kleingedruckten in den Verträgen stehen. Da wird zum Beispiel eine 35 Stunden Woche vereinbart, und regulär sind es manchmal über 50 Stunden in der Woche. Bei Flaute darf man dann zuhause warten. Wer aufmuckt fliegt - es gibt ja noch genug andere Arbeitswillige.
2007-05-18 08:56:45 UTC
auf dem bau ist es so,das man eine gewisse anzahl von überstunden für schlechtwetter oder eben für dein angegebenes problem angespart werden.natürlich kannst du nicht erwarten,das du fürs zu hause bleiben zB erschwernisszuschlag bekommst.ob es nun rechtens ist oder nicht,ist immer noch besser,als in kurzarbeit geschickt zu werden

auf dem bau werden aber die stunden nach dem regulärem stundenlohn bezahlt...ist ja eine bereits erarbeitete leistung
2007-05-18 08:32:59 UTC
ähm... wenn ich deine frage verstünde, würd ich dir sicher ne treffende antwort geben, aber ich blick nicht ganz durch

aber jemanden zwingen urlaub zu nehmen klingt nicht schlecht, fordere doch deine überstundenabbezahlung

fragen kostet nix (ausser bei clever 5 punkte ^^)

grüsse
2007-05-18 08:32:19 UTC
Ich zwinge niemanden Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen in Auftragsschwachen Zeiten.

Ich lasse mich dann aber auch nicht zwingen denjenigen weiter zu beschäftigen.(Wink mit dem Zaunpfahl angekommen?)

Du mußt dem also nicht stattgeben,wenn Du ohnehin vorhast in nächster Zeit den Arbeitsplatz zu wechseln.
2007-05-18 18:53:33 UTC
Sei froh, dass Dich Dein Arbeitgeber nur in den Zwangsurlaub schickt und nicht zum Arbeitsamt, wo lebst Du denn.
2007-05-18 09:10:02 UTC
Natürlich kann das verlangt werden. Der Arbeitgeber hat bei Arbeitsmangel 2 Möglichkeiten:

1. Er meldet Kurzarbeit an. Dann fallen alle Zuschläge und Zulagen weg.

2. Er ordnet an, wer seine Überstunden abbauen muß, bzw in Urlaub muß. Auch hier fallen natürlich Zuschläge und Zulagen weg.



Es gibt da noch eine Möglichkeit, die niemanden gefällt: es werden Arbeitnehmer entlassen. So ist es sozial verträglicher, daß bei kurzfristigem Arbeitsmangel ein Teil der Arbeitnehmer auf Urlaub geschickt werden. Außerdem, wer regulären Urlaub hat, bekommt auch keine Zuschüsse und Zulagen, sondern seinen ganz normalen Lohn. Also jammere nicht und freue dich, daß du nur auf Urlaub mußt und nicht zum Arbeitsamt, weil du deinen Job verloren hast.
Bense
2007-05-18 09:02:59 UTC
1. In den Arbeitsvertrag schauen



2. Es gibt befohlenen Urlaub, sofern der Betriebszweck dies unabdingbar verlangt. Diese Unabdingbarkeit ist zwar relativ, aber auch nur einzuklagen und da bekommen Arbeitgeber in 05% der Fälle recht.
Helga M
2007-05-18 08:54:58 UTC
Du hast hier die Chance aktiv am Erhalt Deines Unternehmens und damit Deines Arbeitsplatzes mitzuwirken. Alle Pflichten dem Arbeitgeber kann man auch als Arbeitnehmer nicht verlangen, wenn man auf der anderen Seite nach Rechten fragt. Natürlich hängt das von dem Vertrag ab, welchen Du geschlossen hast, doch AZ-Konten sind heute aufgrund der Situationen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft etwas sehr wichtiges. Was willst Du denn mit den Ueberstunden machen, dafür sind sie doch da. Du hast frei, und wenn es wieder richtig losgeht bist Du dabei und gut erholt. Die Erreichbarkeit ist doch heute durch Handy gut gegeben. Ein bisschen Solidarität tut beiden Seiten gut. Das Geschrei wäre gross, wenn der Arbeitsplatz plötzlich wegfällt.
horsch
2007-05-18 08:46:52 UTC
"Man" kann es nicht, nicht einmal Dein Arbeitgeber!

Das Landesarbeitsgericht Berlin entschied, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber im Urlaub nicht erreichbar sein muss.

Was soll die Frage nach Zulagen, warum gibt es die? Solche werden natürlich nicht bezahlt, wenn der Anspruchsgrund nicht vorhanden ist, was im Urlaub wohl kaum der Fall sein kann.
Raik
2007-05-18 08:35:19 UTC
Urlaub nehmen nur in engen Grenzen. Es muss zum Beispiel ein langer zusammenhängender Zeitraum zur Erholung bleiben. Was Überstunden angeht, musst Du in Deinen Arbeitsvertrag reinschauen. Wenn es eine Kernzeit gibt, dann geht das eigentlich auch nicht. In vielen Unternehmen sind aber Arbeitszeitkonten eingerichtet und die Voraussetzungen dafür geschaffen.



Man sollte aber das Augenmass wahren und auch sehen, dass es der Firma gut gehen muss, damit es den Mitarbeitern auch gut geht. In der Regel kann man sich ja einigen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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