Frage:
Wo bekomme ich als Studentin billigen Rechtsbeistand? (Thema: Auflösungsvertrag)?
aninabauer
2011-08-20 04:18:24 UTC
Hallo,

ich habe eine Frage.
Ich habe neben dem Studium 2 Jahre lang in einer Einrichtung gearbeitet (es war nicht nur ein 400 Euro Job, ich habe eine halbe Stelle angenommen, hatte einen richtigen Arbeitsvertrag)

Da es einige Probleme in dem Unternehmen gab, will der Chef mich nun so schnell wie möglich los werden.
(natürlich ist diese Sicht subjektiv, aber das Ganze zu schildern würde ewig dauern.
In Kurzform: Es ist etwas passiert, was den Leiter der Einrichtung seinen Job kosten könnte. Daher sucht er nun einen Sündenbock. Dieser bin ich. Laut ihm habe ich die Sachen, die vorgefallen sind und die ich gesehen habe, für die es auch Beweise gibt, erfunden.
Gehen wir also einmal davon aus, es ist ungerechtfertigt)

Hierfür hat er mir gesagt, entweder ich unterzeichne sofort einen Aufhebungsvertrag (laut dem ich selbst das Unternehmen verlassen will, was jedoch nicht so ist!!), oder er geht zum Vorstand und lässt mich kündigen.
Da ich aber immer gute Arbeit gemacht habe und auch keine Abmahnung bekommen habe, kann man jemand verhaltensbedingt doch garnicht kündigen, ohne vorher abzumahnen?!

Weiß jemand, wohin (an welches Amt etc) ich mich wenden muss, um einen Anwalt dazu zu fragen, wie ich mich weiter verhalten sollte?

Alle meine Kolleginnen und Kollegen stehen ausnahmslos hinter mir.

Ich will mich nicht so einfach rausschmeissen lassen,
ohne dass ich irgendwas falsch gemacht habe!

Ich würde das Ganze gerne vors Arbeitsgericht bringen,
da man nicht so mit einem Menschen umgehen kann.

Habt ihr eine Ahnung, an wen ich mich wenden könnte?
Leider habe ich nicht sehr viel Geld zur Verfügung...
Neun antworten:
Hausverwalter
2011-08-20 21:44:58 UTC
Rechtsauskünfte gibt es bei jedem Amtsgericht und/oder Landgericht.



Die Beratung kostet bei Geringverdienern max. 10,-- Euro. Man kann sich auch einen Antrag auf Rechtsberatung beim Amtsgericht besorgen und einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre von Vorteil.



Der Arbeitgeber hat keinen Rechtsanspruch auf die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages. Hätte er gute Chancen den Mitarbeiter zu entlassen, würde er es tun und nicht damit drohen. Weil er schlechte Karten hat, will er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen...



Sollte wirklich gekündigt werden, sollte man die schnell handeln, da die Fristen sehr kurz sind.



Prozesskostenhilfe (PKH) wird erst beantragt, wenn man sich in einem Prozess/Verfahren befindet und nicht schon bei der Rechtsberatung.
folke k
2011-08-20 11:29:10 UTC
Wende Dich zuerst an den ASTA Deiner Uni, die können Dir wahrscheinlich da weiterhelfen.

Sieh zu, dass Du die Beweise sicherst. Das wird Dich mit ziemlicher Sicherheit den Job kosten, aber wenn Du sagst, dass es Dein Chef ist, der das zu verantworten hat, und das es beweisbar ist, sieh zu, dass Du ihn mitnimmst. Solche Sachen dürfen nie durchgehen, solche chefs müssen weg.
Sweetheart
2011-08-20 11:26:37 UTC
Studentenwerke bieten oft auch immer Rechtsberatung an, ansonsten Arbeitsgericht befragen. Und für einen Anwalt gibt es Gerichtskostenbeihilfe, dann wird es nicht ganz so teuer für dich und eine Rechtsschutzversicherung ist immer anzuraten, man kann ja nie wissen, wie doof es kommen kann.
?
2011-08-20 11:28:41 UTC
du kannst dir auch beistand bei der zuständigen gewerkschaft holen die helfen dir auch wenn du kein mitglied bist du kannst auch versuchen rechtsbeistand zu bekommen auf dem amtsgericht
Franz B
2011-08-20 11:23:47 UTC
Du kannst dich direkt an das Arbeitsgericht wenden.

In der 1. Instanz braucht man keinen Anwalt.



Nimmt man trotzdem einen Anwalt, dann zahlt man den, egal ob man gewinnt oder verliert.
ramsjoen
2011-08-20 14:27:27 UTC
Das Studentenwerk bietet eine kostenlose Rechtsberatung für Studenten an. Dies ist immer die erste Anlaufstelle.
kurt j
2011-08-20 12:28:10 UTC
Via einem anwalt prozeskostenhilfe beantragen
?
2011-08-20 11:49:26 UTC
du kannst mehrere Möglichkeiten wählen



1. du gehst selber zum vorstand und sprichst das du dir nix zu schaden gekommen lassen hast und vergisst auch diese Intrigen selber ( ein persönliches Gespräch bringt meistens mehr ) und Dich weiterhin nur für die Einrichtung engagieren willst.



2. du gehst zum arbeitsgericht dort gibt es eine Geschäftsstelle - Antragstellen und machst die sache öffentlich, dann kannst du auch PKH ( Prozesskostenbeihilfe ) beantragen, wenn du deine einkommensnachweise offenlegst.
Mii🐼
2011-08-20 21:39:19 UTC
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf;jsessionid=99470922299B592D2BFA1663DDF40606



Hier ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe.



Das könntest du beantragen, wenn du sehr wenig Geld hast.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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