Frage:
Weiß jemand, nach wieviel Arbeitstagen hintereinander man lt. Gesetz freibekommen müsste?
titania
2007-06-15 02:04:08 UTC
Können Schwerbehinderte von Nachtarbeit befreit werden?
Sechs antworten:
Martin-RO
2007-06-15 09:52:26 UTC
Hallo,

in Deutschland gilt das hier einschlägige Arbeitszeitgesetz.



Montag bis Samstag sind Werktage und somit grundsätzlich mögliche Arbeitstage. Hier kann grds. Arbeit verlangt werden, von Ausnahmen wie Urlaubsanspruch und Wochenfeiertagen mal abgesehen.



Grundsätzlich gilt für Arbeit an Sonntagen: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html



Natürlich gibt es hierfür zahlreiche Ausnahmen, die Sonntagsarbeit doch wieder erlauben, § 10 Arbeitszeitgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html



Jetzt kommts:

"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist." § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html



Dort stehen noch mehr Details.



Also:

Soweit Sonntagsarbeit zulässig ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grds. drei Wochen hintereinander beschäftigen (z.B. Arbeit Montag bis Sonntag, danach MUSS ein Ausgleich für die erste Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen erfolgen).



Ich hoffe das ist verständlich.



Zur Frage Schwerbehinderte / Nachtarbeit habe ich keine Vorschrift gefunden. Der "Nachtarbeitnehmer" hat jedoch Anspruch auf ärztliche Untersuchung und auf Entbindung von der Nachtarbeit bei Gesundheitsgefährdung, § 6 Abs. 3, 4 Arbeitszeitgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
rolffine
2007-06-15 02:27:11 UTC
Bei Flugbegleitern muß in 7 Tagen eine Ruhezeit von 36 Std. am Heimatort anfangen und 4 Tage am Stück pro Monat müssen frei sein.........



Das regelt der Arbeitsvertrag...



Bei Schwerbehinderten gelten individuelle Regelungen, schau mal bei www.vdk.de.........
Miramar
2007-06-15 02:10:42 UTC
Aus dem Klinikalltag ist mir bekannt, das man dort höchstens 10 Tage durchweg arbeiten darf und dann minimum 2 Tage frei haben muss, aber vier Tage erstrebenswert sind.

Bei der Nachtarbeit kommt es auf Deine Schwerbehinderung an, wenn sie Dich in der Nachtarbeit negativ beeinflußt, kann Dir durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt werden, das Du befreit wirst. Der Hausarzt allein kann Dir dies nicht bescheinigen bzw. akzeptiert das der Arbeitgeber nicht.
kiki-G
2007-06-15 02:13:14 UTC
also, frei bekommen musst du nie...es liegt am arbeitgeber ob er es sich leisten kann dir frei zu geben. per gesetz ist es so abgeregelt das du mind. ein halbes jahr in der firma sein musst um urlaub einreichen zu können - das bedeutet aber nicht, das der arbeitgeber dieser zeit zustimmen muss.



ob behinderte von nachtarbeit freigestellt werden können, liegt an dem grad der behinderung...die grenzen kenne ich aber nicht...
2007-06-15 02:12:56 UTC
ich würde da mal im internet suchen.



ich weiß nur, dass man z.b. im einzelhandel oder gastgewerbe bei 6 arbeitstagen 1 tag davon freibekommt.
Gnurpel
2007-06-15 02:12:41 UTC
NOrmalerweise sind das fünf Arbeitstage, und dann kommt das Wochenende. Doch es gibt Ausnahmefälle und da kann es arbeitsbedingt schon mal bis zu 3 Wochen dauern. Doch das ist die absolute Ausnahme.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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