Frage:
Freistellung bei befristetem Arbeitsverhältnis?
ironic
2007-05-14 04:49:26 UTC
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Nach meiner Ausbildung konnte ich von meinem Ausbildungsbetrieb bis Ende 2007 übernommen werden.
Nun schaue ich mich also schon fleißig nach etwas anderem um. Ich wurde auch schon einige Male zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, es hat sich leider aber noch nichts ergeben. Nun meine Frage. Bislang habe ich für die Vorstellungsgespräche immer einen Tag Urlaub eingereicht. Aber irgendwie ist das nicht das Wahre. Denn wenn das so weiter geht, habe ich bald keinen mehr. Der dient ja nun eigentlich der Erholung... Und ich muss immer mal einen Tag zwischendurch nehmen.
Muss mich mein Arbeitgeber freistellen bezahlt oder unbezahlt, wenn ich nur einen befristeten Vertrag habe.
Wer kann mir helfen oder kann mir sagen wo ich Informationen finde.
Zwei antworten:
?
2007-05-14 05:41:00 UTC
Hallo,

ich kenne die Regelung bei Arbeitgeberkündigungen, da ist der Arbeitgeber VERPFLICHTET seinen Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freizustellen. Bei befristeten Verträgen würde ich fast sagen gilt diese Regelung auch.

Wenn Du die Thematik unbezahlt ansprichst, warum klärst Du dann nicht mit Deinem Arbeitgeber, daß Du für Vorstellungsgespräche gerne unbezahlten Urlaub hättest, bzw. unbezahlte Freistellung??? In dem Moment wäre mir persönlich das Vorst.gespräch wichtiger als ein paar Euronen.

Liebe Grüße

Tanja
Franz
2007-05-14 12:17:37 UTC
Auch wenn er befristet ist, so hast du doch einen Arbeitsvertrag und dein Arbeitgeber hat ein Anrecht auf deine Leistung. Du bekommst ja auch dein Geld dafür. Er braucht sich an den Aufwendungen für deine Bewerbung nicht zu beteiligen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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