Das Lesbencafe bzw. deren Inhaberin wäre schön blöd, wenn es dir so eine Absage erteilen würde. Diese Bewerbung "riecht" doch geradezu danach, dass sich hier jemand mittels das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bereichern möchte....würden sie das wirklich so explizit reinschreiben, hättest du wohl gute Chancen auf eine Klage.
Nur: so blöd ist in der Realität keiner (und falls doch, dann gehört solche Dummheit einfach bestraft!)! Ich würde auf deine Bewerbung eine Absage a la "aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Bewerbungen" formulieren, was mich als Firmenchef wiederum aus dem Schneider bringen würde.
Dasselbe würde doch auch gelten, wenn ich keine Ausländer, Moslems oder älteren Menschen einstellen möchte (ich als Chef habe ja schliesslich hier immer noch die Entscheidungsmacht). Schreibe ich in die Absage rein: "Ich konnte die Stelle leider nicht an Sie vergeben, weil sie laut Lebenslauf schon über 50 sind", so schneide ich mir doch ins eigene Fleisch und darf mich über etwaige Klagen nicht wundern.
Bei einer Standardabsage kann mir aber wirklich keiner nachweisen, dass es nur diese eine Eigenschaft war, die mich bewegt hat, diesen Bewerber nicht einzustellen. Vielleicht war ein anderer ja einfach besser (soll ja mal vorkommen) oder das Anschreiben hat mich nicht überzeugt?