Frage:
Habe ich rein hypothetisch Anspruch auf Schadenersatz in Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz?
2007-05-16 11:34:55 UTC
Bitte beachten:Rein hypothetisch betrachtet!!
Wenn ich mich in einem Lesben-Cafe um die ausgeschriebene Stelle der Serviererin bewerbe und mit der Begründung abgelehnt würde,daß ich ein Mann bin.
Hätte ich dann Anspruch auf Schadenersatz?Und woraus begründet sich ggf.ein Rechtsanspruch darauf?
Fünf antworten:
2007-05-16 13:22:42 UTC
Wenn Du die Ernsthaftigkeit deiner Bewerbung juristisch belegen kannst, besteht durchaus Aussicht auf Erfolg soweit du belegen kannst, dass du die Stelle aufgrund deines Geschlechts nicht bekommen hast. Die sexuelle Orientierung stimmt ja in diesem Fall sogar ;-)

Wenn es aber an Qualifikation mangelt, hast Du keine Chance auf Erfolg.



Ähnliche Fälle gibt es in der Rechtsliteratur durchaus. Z. B. haben sich in der Vergangenheit Männer auf die Stelle einer Sekretärin beworben. Wenn die Firma in die Falle getappt ist und aufgrund des Geschlechts abgesagt hat, wurde sie verklagt, da Verstoss gegen das Grundgesetz.



Das Anti-Diskriminierungsgesetz hat die Situation noch verschlimmert, allerdings gibt es noch wenig Präzedenzfälle, da das Gesetz noch relativ jung ist.



Also: Wenn sich bei Euch eine 60jährige, lesbische, jüdische Negerin mit türkischer Staatsangehörigkeit und Behinderung bewirbt, bietet ihr gleich Geld an, sonst wird's teuer !!!!!
2007-05-16 18:59:07 UTC
So manche Kampf-Lesbe würde aus einem männlichen Keeper Leberwurst machen wollen. Das kann man keinem Mann zumuten!
hollunder
2007-05-16 18:49:49 UTC
Das Lesbencafe bzw. deren Inhaberin wäre schön blöd, wenn es dir so eine Absage erteilen würde. Diese Bewerbung "riecht" doch geradezu danach, dass sich hier jemand mittels das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bereichern möchte....würden sie das wirklich so explizit reinschreiben, hättest du wohl gute Chancen auf eine Klage.



Nur: so blöd ist in der Realität keiner (und falls doch, dann gehört solche Dummheit einfach bestraft!)! Ich würde auf deine Bewerbung eine Absage a la "aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Bewerbungen" formulieren, was mich als Firmenchef wiederum aus dem Schneider bringen würde.



Dasselbe würde doch auch gelten, wenn ich keine Ausländer, Moslems oder älteren Menschen einstellen möchte (ich als Chef habe ja schliesslich hier immer noch die Entscheidungsmacht). Schreibe ich in die Absage rein: "Ich konnte die Stelle leider nicht an Sie vergeben, weil sie laut Lebenslauf schon über 50 sind", so schneide ich mir doch ins eigene Fleisch und darf mich über etwaige Klagen nicht wundern.



Bei einer Standardabsage kann mir aber wirklich keiner nachweisen, dass es nur diese eine Eigenschaft war, die mich bewegt hat, diesen Bewerber nicht einzustellen. Vielleicht war ein anderer ja einfach besser (soll ja mal vorkommen) oder das Anschreiben hat mich nicht überzeugt?
Mack
2007-05-16 18:41:03 UTC
Ist doch Quatsch. Wenn z.B. in einem Stellenangebot steht: Menschen mit Behinderung werden bevorzugt - sind doch auch nicht automatisch alle Menschen ohne Behinderung diskrimminiert.

Die wollen halt eine Frau.
Sokrates
2007-05-16 18:39:41 UTC
Ich fürchte, Du hast Anspruch.



Aber Du weißt, dass dieses ganze Gesetz eine Schweinerei ist und nur der Abzocke dient.



Also zock bitte allein.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...