Studium ist im Einkommensteuerrecht immer so ein heikles Thema.
Die Aufwendungen für das Erststudium sind lt. Rechtsprechung Kosten der privaten Lebensführung und als solche nur bis max. 4.000,00 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.
Davon hat man als Student aber nichts, wenn nicht gleichzeitige steuerpflichtige Einnahmen vorliegen (z.B. durch Zusammenveranlagung mit deinem Mann). Gegen diese Zuordnung sind momentan Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (z.B. unter AZ VI R 79/06).
Aufwendungen für ein Zweitstudium stellen hingegen vorweggenommene Werbungskosten (WK) bzw. Betriebsausgaben (BA) dar. Mangels entsprechender Einnahmen entstehen durch diese Aufwendungen negative Einkünfte. Wenn diese nicht im Jahr der Entstehung mit positiven Einkünften (z.B. mit Einkünften vom Mann) verrechnet werden können, erfolgt (im Gegensatz zu den Sonderausgaben) eine Verrechnung mit den positiven Einkünften späterer Jahre. Wichtig ist dabei nur, dass dieser entstandene Verlust gesondert festgestellt wird (separater Bescheid).
Ferner besteht bei dem Werbungskostenabzug keine Begrenzung der abziehbaren Kosten auf einen Maximalbetrag.
Wenn es sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium handelt, dann auf alle Fälle die Aufwendungen in der Steuererklärung 2007 als Werbungskosten ansetzen.
Wenn es sich um ein Erststudium handelt, frag in 2008 bitte noch mal nach… wer weiß, was sich bis dahin wieder mal alles geändert hat...
Viel Erfolg wünscht
das kleine Zotteltier