Frage:
Fernstudium steuerlich absetzbar im Erziehungsjahr?
2007-05-24 05:03:22 UTC
Ich möchte ein Fernstudium im Juli diesen Jahres beginnen. Ich bin seit Oktober 2006 bis Juni 2008 im Erziehungsjahr und habe keine Einnahmen in dieser Zeit und bezahle keine Lohnsteuer. Meine Frage: Kann ich die Fernstudiumskosten trotzdem absetzen?
Fünf antworten:
kleines_zotteltier
2007-05-24 08:37:06 UTC
Studium ist im Einkommensteuerrecht immer so ein heikles Thema.



Die Aufwendungen für das Erststudium sind lt. Rechtsprechung Kosten der privaten Lebensführung und als solche nur bis max. 4.000,00 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

Davon hat man als Student aber nichts, wenn nicht gleichzeitige steuerpflichtige Einnahmen vorliegen (z.B. durch Zusammenveranlagung mit deinem Mann). Gegen diese Zuordnung sind momentan Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (z.B. unter AZ VI R 79/06).



Aufwendungen für ein Zweitstudium stellen hingegen vorweggenommene Werbungskosten (WK) bzw. Betriebsausgaben (BA) dar. Mangels entsprechender Einnahmen entstehen durch diese Aufwendungen negative Einkünfte. Wenn diese nicht im Jahr der Entstehung mit positiven Einkünften (z.B. mit Einkünften vom Mann) verrechnet werden können, erfolgt (im Gegensatz zu den Sonderausgaben) eine Verrechnung mit den positiven Einkünften späterer Jahre. Wichtig ist dabei nur, dass dieser entstandene Verlust gesondert festgestellt wird (separater Bescheid).



Ferner besteht bei dem Werbungskostenabzug keine Begrenzung der abziehbaren Kosten auf einen Maximalbetrag.



Wenn es sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium handelt, dann auf alle Fälle die Aufwendungen in der Steuererklärung 2007 als Werbungskosten ansetzen.



Wenn es sich um ein Erststudium handelt, frag in 2008 bitte noch mal nach… wer weiß, was sich bis dahin wieder mal alles geändert hat...



Viel Erfolg wünscht

das kleine Zotteltier
2007-05-27 22:45:37 UTC
Eine Ausgabe kann nur von den Steuerschulden abgesetzt werden, wenn auch Steuer gezahlt worden ist. Das scheint hier nicht der Fall zu seih!
Leony
2007-05-27 21:49:08 UTC
Schlag www.dejure.org auf! Ich glaube Familienrecht od. BGB.
kolobok11
2007-05-24 16:26:04 UTC
Auf jeden Fall schreibe deine Kosten als negative Einnahmen in die Anlage N (als vorweggenommene Werbungskosten) und gebe die ESt-Erklärung ab.

Dann hast du erstmal beim AA Verluste gemeldet, und wenn du später arbeiten gehst, werden sie dir angerechnet.
wunschbox
2007-05-24 12:12:00 UTC
Wenn du keine Steuer zahlst kannst du davon auch nichts absetzen normalerweise, aber wenn du mit deinem Mann zusammen eine Steuererklärung machst sollte es möglich sein die Kosten dort anzubringen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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