Frage:
Lehrgang ablehnen-Geld gesperrt?
ninek487
2007-06-28 06:45:17 UTC
Also, wisst ihr wie es ist, wenn man nen Lehrgang einmal ablehnt - Geld gekürzt bzw. gesperrt wird und bekommt nach den 3 Monaten nochmal das selbe Angebot und man sagt wieder nein (aus den gleichen Gründen wie beim 1.mal). Können die das gleiche dann nochmal sanktionieren?
Ich dachte nämlich, dass die das nur bei verschiedenen Angeboten machen dürfen und nicht bei den selben. Das würde mich nämlich mal interessieren, haben im Netz noch nix weiter dazu gefunden.
Vier antworten:
Stefan R
2007-07-01 23:29:25 UTC
Ob der Lehrgang für Dich Sinn macht oder nicht ist ja das Eine ... das Andere ist, irgendwann derhen Sie den Hahn ganz ab! dann gibst nur noch Gutscheine zum Einkaufen wie nach dem Krieg! und zahl mal bei Aldi oder Lidel mit nem Gutschein von der Stadt ... passiert mir deffinitiv kein 2 mal!



Über den Nutzen der Lehrgänge von der ARGE kann man streiten ... für den Einen sinnlos, für den Anderen ne echte Starthilfe .... mir hatte es nichts gebrracht! Den Lehrgang für Lager & Logistik mit Staplerschein konnte ich mir in die Haare schmieren ... ab 40 hast Du heute keine Chance mehr.

Nutze diese Lehrgänge! geh hin auch wenn es nervt! kann auch lustig werden! in meinem Lehrgang war es so, dass ich zum Schluß dem Dozenten noch was beibringen musste in EDV ... der hatte absolut Null Ahnung!!!



Gemäß SGB III §60 bist du verpflichtet, dich an allen Maßnahmen zu beteiligen, die Deine berufliche Situation verbessern können ... ob sie das tun entscheidet die ARGE und nicht Du! Tust Du das nicht drehen Sie den Hahn ab!
2007-06-30 07:25:02 UTC
Hallo

Du musst schon einen triftigen Grund vorweisen, wenn Du

meinst diese Weiterbildung bringt Dir auch beim 2. Vorschlag

nicht`´s´´ es ist ja dann wieder wie beim 1.Mal sprich Leistung

wird gesperrt. Was immer gern gesehen wird ist : diese Maßnahme dient dazu deinen Bildungsstand zu erweitern.

Es ist leider kaum möglich dem zu wiedersprechen.

Gruss nyweheto@yahoo.de
Professoressa
2007-06-28 07:00:17 UTC
Fachmann auf dem Gebiet bin ich nicht, aber ich denke, daß sie es machen können. Weiß ja nicht, was Du für Gründe hattest, aber vielleicht nahmen sie an, daß diese sich verändert haben. Dann können sie Dir das Angebot nochmal machen und wenn Du dann wieder ablehnst, können siwe Dich sperren.
Tifi
2007-06-28 06:53:30 UTC
Obacht ! Sperren sind kumulierend - irgendwann gibt es gar keine Unterstützung mehr !!!



Ich bin leider auch Hartz 4 Empfänger - Habe kein Verständnis, das man eine Weiterbildung ablehnt - die kostet auch viel Geld. Die Mitarbeiter der örtliche ARGE gehen bei diesem Verhalten davon aus, das du tagsüber etwas anderes tust, als sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.



Wenn sachliche Gründe der Ablehnung der Massnahme widersprechen - Schriftlichen Widerspruch einreichen und nicht locker lassen - es gibt Sozialgerichte.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...