Ich arbeite in einem Betrieb der zur Diakonie (KIRCHE) gehört.In diesem Betrieb gelten etwa 90% der Angestellten als schwerbehindert,was vom Staat bezuschußt wird.(in meinem Fall kassiert die Diakonie für mich 1008€/Monat).Dort werden Angestellte sehr unterschiedlich bezahlt.Es gibt dort Facharbeiter mit hohem Gehalt (ab 1900 brutto), und Metallarbeiter mit geringem Gehalt (1250 brutto).Da ich den Beruf des Drehers gelernt habe,frage ich mich nun,ob ich nicht einen rechtlichen Anspruch auf Facharbeitergehalt habe,denn diese bekommen auch bei Tariferhöhungen eine Einmalzahlung,welche uns in der unteren Gehaltsstufe vorenthalten wird! (soviel zum Thema Ausbeutung der Kirche)