Frage:
Muß ich in einem Betrieb als Facharbeiter bezahlt werden,wenn ich im Besitz eines facharbeiterbriefes bin?
2007-05-17 16:44:05 UTC
Ich arbeite in einem Betrieb der zur Diakonie (KIRCHE) gehört.In diesem Betrieb gelten etwa 90% der Angestellten als schwerbehindert,was vom Staat bezuschußt wird.(in meinem Fall kassiert die Diakonie für mich 1008€/Monat).Dort werden Angestellte sehr unterschiedlich bezahlt.Es gibt dort Facharbeiter mit hohem Gehalt (ab 1900 brutto), und Metallarbeiter mit geringem Gehalt (1250 brutto).Da ich den Beruf des Drehers gelernt habe,frage ich mich nun,ob ich nicht einen rechtlichen Anspruch auf Facharbeitergehalt habe,denn diese bekommen auch bei Tariferhöhungen eine Einmalzahlung,welche uns in der unteren Gehaltsstufe vorenthalten wird! (soviel zum Thema Ausbeutung der Kirche)
Fünf antworten:
2007-05-17 18:41:11 UTC
Aus dem Bauch heraus muss ich sagen, dass es wohl weniger darauf ankommt, welche Qualifikation du hast, sondern in welcher Position du arbeitest.

Wenn du eine Facharbeitertätigkeit ausübst, müsstest du auch so bezahlt werden. Wenn du eine eher untergeordnete oder leichtere Tätigkeit hast, wirst du entsprechend dieser Aufgabe schlechter bezahlt.



Ein taxifahrender Jurist bekommt ja auch kein Anwaltshonorar

.
Raik
2007-05-18 07:40:30 UTC
zunächst einmal gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: Du hast ja einen Arbeitsvertrag unterschrieben, da steht Dein Gehalt drin.



Es könnte sein, dass die Firma für die Du arbeitest an einen Tarifvertrag gebunden ist. Meist sind im Tarifvertrag für bestimmte Tätigkeitsbereiche dann Gehaltsklassen vereinbart. Wenn Du eine bestimmte Tätigkeit ausübst, hättest Du auch Anspruch auf die entsprechende Entlohnung. Aber nur dann. Mit dem Facharbeiterbrief hat das nur sekundär zu tun.
Ortwin K
2007-05-19 18:56:26 UTC
Das ist ein Problem, was Du hast !

Die Frage ist doch als was bist Du eingestellt und wie sieht Dein Arbeitsvertrag aus ( was steht drin )

Wenn Du quer treibst, dann sagt Dein Arbeitgeber Du bist über qualifiziert und entlässt Dich. Also aufpassen. Auch die

Diakonie muß unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeiten, um mit der freien Wirtschaft zu konkurrieren.

Wenn sie nicht so handeln würde, dann hätten auch die Behinderten diese Arbeit nicht mehr lange. Und Du auch nicht.
O
2007-05-19 11:34:12 UTC
du mußt entsprechend der Stelle,für die Du dich beworben und einen arbeitsvertrag unterschrieben hast bezahlt werden.

Eine Überqualifizierung ist Dein Problem
Helga M
2007-05-19 00:01:24 UTC
Natürlich ist das Papier keine Grundlage für ein Gehalt. Warum auch. Wenn ich eine Verkäuferin suche, diese ist aber Bürokauffrau hat sich jedoch beworben (lieber diesen Job als keinen), dann bekommt sie das Gehalt was ich dafür vorgesehen habe. Unterschiedliche Gehälter sind etwas normales. Wir bezahlen nicht Titel sondern Leistungen. Jeder verkauft sich individuell. Und wenn Du den Beruf als Dreher gelernt hast, dann zählt ob Du als Dreher arbeitest, aber scheinbar nicht. Was hat das mit Thema Ausbeutung durch Kirche zu tun. Immer schnell einen Schuldigen her, nur nicht bei sich selber suchen. Du hast doch selber Schuld oder auch Glück, dass Du diesen Job hast, selber gesucht, selber unterschrieben, selber verhandelt. Warum ist jemand anderes Schuld.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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