Frage:
Bei abriss, was kann man vom Vermieter verlangen wenn man noch 2 Jahre Vertrag hat?
2007-05-24 12:35:19 UTC
Bei abriss, was kann man vom Vermieter verlangen wenn man noch 2 Jahre Vertrag hat?
Vier antworten:
2007-05-24 12:49:19 UTC
Eine saftige Abfindung. Ich denke mal da soll neu gebaut werden-und wenn du dich quer stellst bleibt ihm nichts anderes übrig.

Er wird zahlen-sei nicht zimperlich mit deiner Forderung.
pj
2007-05-28 17:50:52 UTC
Grundsätzlich müßte er Dich bis zum Ende der Kündigungsfrist dort wohnen lassen und erst dann mir dem Abriß beginnen; ob Du allerdings in einer halben Ruine wohnen willst, ist eine andere Frage. Ich würde die Vermittlung einer adäquaten Wohnung verlangen, dazu die Kosten für evt. anstehende Renovierung und den Umzug. Dazu sollte Deinem Vermieter Dein freiwilliger Auszug auch noch eine kräftige Abfindung wert sein. Nicht zimperlich sein mit den Forderungen, zurückstecken kannst Du immer noch. Momentan sitzt Du am längeren Hebel.
2007-05-24 20:10:25 UTC
Nach neuem Mietrecht sind Befristungen nur in begründeten !!! Ausnahmefällen wirksam
Miramar
2007-05-24 19:42:27 UTC
kostenübernahme des kompletten umzugs, renovierungsarbeiten der neuen wohnung, pauschale für spritkosten, differenzbetragausgleich wenn miete der neuen wohnung höher, ausfallsgelder wenn man der arbeit fern bleiben muss, entschädigung wg. seelischer und körperlicher belastung aller bewohner u.v.m.



geh am besten zu einem anwalt, der holt alles für dich raus.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...