Frage:
Sperrfrist von 3 Monaten?
little Rose
2007-06-03 13:11:18 UTC
Ich war seit Januar 2007 arbeitslos und habe im April 2007 eine neue Arbeitsstelle angefangen. Die haben mich dann aber nach 6 Wochen plötzlich gekündigt (am letzten Donnerstag war noch alles ok und am letzten Freitag hat mein Chef gesagt dass ich nicht wieder kommen brauche wegen einem Rechtschreibfehler in einem Brief) und nun bin ich wieder arbeitslos. Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Nach meinem Gehalt aus 2006 oder nach dem Gehalt der 6 Wochen?
Habe ich nun eine Sperrfrist?
Sechs antworten:
MmeZinzin
2007-06-03 13:20:26 UTC
wegen eines Rechtschreibfehlers kündigt kein Chef, glaub's mir. Er war sicher nur zu feige, dir die wahren Gründe zu nennen. Vielleicht passte die Chemie nicht.



Es wird ein Mittelwert genommen. Sperrfrist nein.
> Beate <
2007-06-03 20:23:26 UTC
Wie ist denn der Chef drauf? Wenn Du das Arbeitsamt morgen besuchst, wirst Du feststellen, ob diese Kündigung so rechtens ist (Fristen, noch Probezeit).



Eine Sperre hast Du meines erachtens nach nicht zu erwarten, denn Dir wurde gekündigt.



Dein Geld wird in einer Art berechnet, wo Dein damaliger Restbetrag (Du hast ja nur 4 Monate von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten) und das neue Gehalt anteilig in Betracht gezogen wird.
Steffen
2007-06-03 20:44:44 UTC
wenn der das GESAGT hat ist die kündigung nicht rechtskräftig!

eine kündigung MUSS schriftlich erfolgen.



wende dich bitte an die betreffende gewerkschaft. evtl mu dein excheff die noch geld nachzahlen bis er die schriftliche kündigung geschickt hat!



in solche fälle rächt es sich nicht in der gewerkschaft zu sein!

warst du wenigstens beim betriebsrat?



Gruß aus der Eifel

Steffen
Gerd
2007-06-03 20:23:40 UTC
Da Du ja nicht gekündigt hast, gibt es auch keine

Sperrfrist...
2007-06-03 21:25:19 UTC
Ein Rechtschreibfehler ist kein Kündigungsgrund. Eine Sperrfrist gibt es nicht mehr. Nur noch eine Kürzung. Betrifft Dich aber nicht, weil Dir gekündigt wurde. Außerdem warst Du eh zu gut, für diesen blöden Job.



Wichtig aber ist, wie Du Dich fühlst? Wie geht es Dir?

Halt die Ohren steif, alles wird besser!
koburgallee
2007-06-04 08:02:55 UTC
Wenn das wirklich stimmen sollte mit dem Rechtschreibfehler, würde ich zum Arbeitsgericht gehen. Da gewinnst Du garantiert und der Chef muß Dich wieder einstellen und die Zeit (von Kündigung bis Urteil) auch noch bezahlen.

Wenn Du das Urteil hast, kannste selbst entscheiden, ob Du dort bleibst, evtl. eine gewisse Zeit und Dir in der Zwischenzeit etwas anderes suchst.

Soll der Chef doch mal einen "offiziellen" Denkzettel bekommen, und nicht immer nur der kleine Angestellte!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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